AGB für Personalvermittler

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) werden die generellen Bedingungen festgelegt, die bei der Vermittlung von Personal für die BELIMO Automation AG („Belimo“) durch Vermittler von Personal („Personalvermittler“) zur Anwendung gelangen.

1.2 Die Bestimmungen von Einzelverträgen, bei denen diese AGB Vertragsbestandteil bilden, gehen bei abweichenden Regelungen diesen AGB vor.

1.3 Der Vertrag zwischen Belimo und dem Personalvermittler kommt durch Annahme dieser AGB durch den Personalvermittler oder durch Unterzeichnung eines zusätzlichen Einzelvertrages zustande.

1.4 Diese AGB gelten als angenommen, wenn der Personalvermittler von Belimo einen Auftrag für Personalvermittlung annimmt oder der Personalvermittler Belimo das Dossier eines Stellensuchenden zustellt.
 

2. Umfang der Leistungen

2.1 Der Personalvermittler übernimmt für Belimo die Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis. Der Personalvermittler hat den/die vorgeschlagenen Kandidaten, welche er für eine Vakanz empfiehlt, mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier (Beschreibung des Kandidaten, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) an uns sendet.

2.2 Belimo behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister zu verzichten.

2.3 Zusätzliche Leistungen des Personalvermittlers wie spezielle Suchaufträge, inserieren in Print- oder Online-Medien, erweiterte Selektionsmittel wie Assessments, Persönlichkeitsanalysen und Gutachten, zusätzlich angefallene Spesen wie Reisespesen sowie Einholen von Arbeitsbewilligungen etc. werden von Belimo nur unter der Voraussetzung einer separaten Vereinbarung der Parteien vergütet.
 

3. Honorar und Rechnungsstellung

3.1 Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Belimo und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten verpflichtet sich Belimo zur Bezahlung eines Honorars. Das zu bezahlende Honorar basiert auf dem mit dem Kandidaten vertraglich vereinbarten erreichbaren Zieleinkommen (inkl. erfolgsabhängigen Komponenten), ohne Spesen.
Es wird wie folgt berechnet:

Zieleinkommen                                                 Erfolgshonorar
I) bis CHF 70'000.--                                                   10%
II) ab CHF 70'001 - bis CHF 90'000.--                       12%
III) ab CHF 90’001.- bis CHF 110’000.--                    14%
IV) ab CHF 110'001 - bis CHF 150’000.--                  18%
V) ab CHF 150'001 - bis CHF 200’000.--                   20%
VI) darüber                                                                 22%
Das Erfolgshonorar versteht sich exkl. Mehrwertsteuer.

3.2 Bei Teilzeitstellen wird das Jahressalär auf 100% hochgerechnet, um den Honorarprozentsatz zu bestimmen. Anhand des Prozentsatzes wird das Honorar auf das effektive Teilzeit-Jahresgehalt berechnet.

3.3 Belimo schuldet dem Personalvermittler das Honorar nur dann, wenn zwischen Belimo und dem vom Personalvermittler vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von 3 Monaten ab Zustellen eines Dossiers ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

3.4 Führt die Personalvermittlung durch den Personalvermittler nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Kandidaten, schuldet Belimo unabhängig von den Gründen die dazu geführt haben, dem Personalvermittler kein Honorar.

3.5 Das Honorar schliesst alle Leistungen (inkl. Spesen) des Personalvermittlers ein.

3.6 Bewirbt sich ein Stellensuchender, nachdem sein Personaldossier vom Personalvermittler auf eine Stelle bei Belimo eingereicht worden ist, von sich aus und/oder durch einen Dritten zeitgleich und/oder zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Stellenvakanzen, schuldet Belimo dem Personalvermittler kein Honorar.
 

4. Erfolgsgarantie

4.1 Sollte der Arbeitsvertrag mit dem durch den Personalvermittler rekrutierten Kandidaten innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit aufgelöst werden, und zwar unabhängig davon, ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Belimo und / oder dem Kandidaten verlangt wird bzw. aus welchen Gründen, verpflichtet sich der Personaldienstleister 75% des Honorars innerhalb von 30 Tagen an Belimo zurückzuerstatten. Bei einer fristlosen Kündigung durch Belimo sind 100% des Honorars zurückzuerstatten.

4.2 Von dieser Bestimmung ausgenommen sind jene Fälle, bei welchen der Kandidat durch das Verschulden seitens Arbeitgeber seine Stelle nicht antreten kann.


5. Datenschutz

5.1 Der Personalvermittler verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Informationen werden in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung von der
Belimo oder des Kandidaten weitergeleitet. Informationen, die allgemein zugänglich sind, sind davon nicht betroffen.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung für unsere Kandidaten.

6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

6.1 Der Personalvermittlungsvertrag mit diesen AGB untersteht schweizerischem Recht.

6.2 Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Hinwil.


7. Schlussbestimmungen

7.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Personalvermittlers sind wegbedungen.

7.2 Der Personalvermittler bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.